Mutter-Tochter-Richtlinie

Mutter-Tochter-Richtlinie
Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten, auch: Konzernrichtlinie; EG-Richtlinie (ABl EG Nr. L 225 vom 20.8.1990, geändert durch ABl EU L 13 vom Januar 2004) zur Harmonisierung der Besteuerung von Gewinnausschüttungen, die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft vorgenommen werden. Die M.-T.-R. ist gemeinsam mit der  Fusionsrichtlinie die erste im Rahmen der Harmonisierung der Steuerpolitik verabschiedete Regelung zu den  direkten Steuern. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachbesteuerung der diesen Dividenden zugrunde liegenden Gewinne.
- Regelungen: a) Die von der Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividende wird im Staat der Muttergesellschaft entweder gar nicht besteuert ( Schachtelprivileg), oder die von der Tochtergesellschaft bei der Erwirtschaftung der Dividende schon bezahlte Körperschaftsteuer wird auf die Steuer angerechnet, so dass im Endeffekt der Gewinn im Konzern wirtschaftlich nur einmal besteuert wird.
- b) Auf die ausgeschütteten Gewinne darf keinerlei Quellensteuer erhoben werden (Art. 5 und 6 M.-T.-R.).
- Voraussetzungen: Zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft muss eine Beteiligung von mindestens 25 Prozent bestehen, die beiden Gesellschaften müssen Kapitalgesellschaften und in unterschiedlichen EU-Staaten ansässig sein. Diese Beteiligungsschwelle wird bis spätestens 2009 auf 10 Prozent gesenkt, und das Spektrum der im Sinn der Richtlinie als Kapitalgesellschaften anerkannten Gesellschaftsformen wird erheblich ausgeweitet.
- Ausnahmen: (1) Bei Ausschüttungen anlässlich einer Liquidation darf der Staat der Muttergesellschaft von den Regeln der M.-T.-R. abweichen.
- (2) Die Bundesrepublik Deutschland durfte bis Mitte 1996, Portugal bis mindestens 2000 weiter eine Quellensteuer auf ausgeschüttete Gewinne erheben. Eine Ausnahmeregelung für Griechenland ist nach einer Änderung des dortigen Körperschaftsteuersystems mittlerweile ausgelaufen.

Lexikon der Economics. 2013.

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